Entscheidung des Kultusministeriums schwächt die Qualität der Ganztagsschule an Förderzentren und belastet die Schulleitungen

Zum Schuljahr 2021/22 wird die zusätzlich Lehrerzuweisung für gebundene Ganztagesklassen von 12 auf 9 Stunden gekürzt. Als Ersatz werden die finanziellen Mittel für die Beschäftigung von externen Kräften erhöht. Der Qualitätsverlust kann dadurch nicht im Ansatz kompensiert werden. Schließlich ist der Arbeitsmarkt für pädagogische Kräfte leergefegt.

Nun wird die Verantwortung für eine ausreichende und qualitative Personalausstattung in den gebundenen Ganztagsklassen auf die Schulleitungen verlagert, die mit erheblichem Mehraufwand Personal suchen müssen.

Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind nicht durch wenig oder gar nicht qualifiziertes Personal externer Träger zu ersetzen.

 

powered by webEdition CMS